Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich kann jede Person werde, welche die freiheitlich, rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennt und das 12. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjähren ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Mitgliedschaft kann zu jedem Zeitpunkt des laufenden Kalenderjahres erfolgen, es gibt keine Datumsgrenze. Das Geschäftsjahr des Vereins endet mit dem Monat März des jeweiligen Kalenderjahres. Bis zu diesem Stichtag werden die Mitgliedsbeiträge anteilig berechnet.
Nein. Der Jahresbeitrag wird bei Erwerb einer Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr anteilig berechnet.
Als einmaliger Betrag, werden bei einer Neumitgliedschaft 300,- € fällig. Diese dienen als Ausgleichsbetrag, für die geleisteten Stunden und finanziellen Investitionen der Mitglieder welche das Vereinsheim mit aufgebaut haben.