Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
Auf dem Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die maximale Geschossenergie für die jeweilige Schießbahn nicht überschreiten.
Ein Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muß nachgewiesen sein. Dieser besteht automatisch bei Mitgliedschaft in einem der deutschen Schützenverbände (z.B. DSB, BDS, DSU, BDMP,etc), oder durch Inhaberschaft eines Jagdscheins.
Das Laden, Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschoßfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muß die Mündung so gerichtet sein, daß niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuß gefährdet bzw. verletzt werden kann.
Schußwaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.
Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, wird durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klarer Anordnungen das Kommando "Sicherheit" bekannt gegeben.
Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, werden von der Teilnahme am Schießen ausgeschlossen und vom Stand verwiesen.
Das Rauchen auf den Schützenständen ist untersagt. Der Konsum von Alkoholischen Getränken, respektive Drogenkonsum und die Handhabung von Schusswaffen schließen sich grundsätzlich aus!
Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name im Schützenstand ausgeschrieben ist, durchzuführen. Die Benutzer des Schießstandes haben zu jeder Zeit die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.