Ihr solltet den Feststellungsbescheid immer mit der Waffe mitführen. Der Grund dafür ist simpel. Es gibt eine Unmenge an Bescheiden für verschiedenste Waffen und ihre Derivate, die unmöglich jemand alle im Kopf haben kann. Dies betrifft den Polizisten bei einer etwaigen Kontrolle genauso wie den Wettkampfleiter bei der obligatorischen Waffenkontrolle vor dem Start.
Sicher, die Waffe ist in der WBK eingetragen, aber das sagt nicht viel aus,
Manche halbautomatischen Langwaffen haben in ihrem Feststellungsbescheid Auflagen über mögliche oder auch verbotene Modiffikationen an der Waffe enthalten. So gibt es Waffen / Bescheide die z.B. keine Änderungen am Vorderschaft zulässt. So ist es möglich, dass man mit einem einfachen Griff plötzlich statt einer Legalwaffe einen vorbotenen Gegenstand im Schrank stehen hat, ohne es zu wissen. Was das bei einer Kontrolle bedeutet, ist jedem klar, das braucht niemand.
Um nicht mühsam die BKA Archive durchsuchen zu müssen, haben wir gängige Modelle hier gelistet. Gleicht eure Waffen mit ihren Feststellungsbescheiden ab und vergewissert euch, dass kein Verstoß vorliegt.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Sie soll vielmehr eine Sammlung von Bescheiden, der (unserer Meinung nach) gebräuchlichsten SLB's darstellen.
Sollte es zu einem der gelisteten Bescheide eine aktuellere Version geben, bitten wir um einen kurzen Hinweis an webmaster[q]trusetaler-schuetzenverein.de.
Vielen Dank.